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EU-Zertifikate und Richtlinien
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2000/53/EG - EU-Altauto-Richtlinie
Unsere Kunststoffe Desmopan® und Texin® erfüllen
die Anforderungen der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge
und ihrer Anpassungen (2002/525/EG und andere). Die in
dieser Richtlinie genannten Verbote und eingeschränkte Verwendung
von Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom (VI) werden von uns
eingehalten. Verbindungen dieser Elemente werden zur Herstellung
unserer thermoplastischen Werkstoffe nicht
eingesetzt. Hier finden Sie für Bayer MaterialScience
Kunststoffe die entsprechende Bestätigung zur Erfüllung der Anforderungen
der Richtlinie 2000/53/EG_Altfahrzeuge.
2002/95/EG - "RoHS"
Die Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 sowie die
Entscheidung 2005/618/EG der Kommission vom 18. August 2005 zur
Änderung des Anhangs der Richtlinie 2002/95/EG regeln die
Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in
Elektro- und Elektronikgeräten. Unsere Kunststoffe
Desmopan® und Texin® erfüllen die Anforderungen der Richtlinie
2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.
Januar 2003 und ihrer Anpassungen. Die in dieser Richtlinie
genannten Verbote und eingeschränkte Verwendung von Blei, Cadmium,
Quecksilber, Chrom (VI), polybromierten Biphenylen und
polybromierten Diphenylethern werden von uns eingehalten. Diese
Verbindungen bzw. Verbindungen der Elemente werden zur Herstellung
unserer thermoplastischen Werkstoffe nicht
eingesetzt. Hier finden Sie für Bayer MaterialScience
Kunststoffe die entsprechende Bestätigung zur Erfüllung der Anforderungen
der Richtlinie 2002/95/EG_RoHS.
Bei weiteren Fragen zu diesem
Themenblock bitten wir um Anfrage
an BMS-HSEQ Regulatory Affairs & Product Support.
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