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2002/96/EG - "WEEE" - Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Die Richtlinie 2002/96/EG („WEEE“) vom Europäischen Parlament und des Rates vom 27. Januar 2003 regelt die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und deren Verwertung.
Einige Desmopan® und Texin® Typen enthalten ein nicht-reguliertes bromiertes Flammschutzmittel. Wir möchten deshalb auf die Kennzeichnungspflicht für diese Typen hinweisen, um die selektive Behandlung laut Anhang II zu ermöglichen.
Hier finden Sie für Bayer MaterialScience die entsprechende Bestätigung zur Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie 2002/96/EG_WEEE.

2003/11/EG – Beschränkungsrichtlinie

Unsere Kunststoffe Desmopan® und Texin® erfüllen die Anforderungen der Richtlinie 2003/11/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Februar 2003 zur 24. Anpassung der Richtlinie 76/769/EWG (Beschränkungsrichtlinie).
Hier finden Sie für Bayer MaterialScience Kunststoffe die entsprechende Bestätigung zur Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie 2003/11/EG_Beschränkungsrichtlinie.

Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG)

Unsere Kunststoffe Desmopan® und Texin® erfüllen die Anforderungen des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom 16. März 2005 zur Umsetzung der EU-Richtlinien 2002/95/EG und 2002/96/EG in deutsches Recht.
Hier finden Sie für Bayer MaterialScience die entsprechende Bestätigung zur Erfüllung der Anforderungen des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG).

Bei weiteren Fragen zu diesem Themenblock bitten wir um Anfrage an BMS-HSEQ Regulatory Affairs & Product Support.